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1. bab24-BaustoffhandelOnline-Baustoffhandel und Beschaffungsmarkt für Bauunternehmer und Handwerker.
2. Heiniger & Partner AGEntwickelt Lösungen für Architekten, Bauingenieure, Bauunternehmer und Holzbaubetriebe.
3. UrbanPR GmbHDie Public Relations Agentur hat sich auf Standortmarketing spezialisiert und unterstützt insbesondere Bauunternehmer und Immobilienfirmen. Mit Referenzen und einigen Projektbeispielen. [D-10117 Berlin]
4. Witzleben AGDie Firma berät Bauherren, Bauunternehmer und Immobilien-Eigentümer bei der Kapitalbeschaffung und Hypothekenfinanzierung. [D-12163 Berlin]
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Wissenswertes (5)
1. Bauaufsicht (örtliche)Verantwortliche zur Kontrolle aller baurechtlichen, bautechnischen u. berufsgenossenschaftlichen Forderungen. Bauaufsicht seitens des Architekten durch den von ihm bestimmten Bauleiter. Bauunternehmer überträgt die Aufsicht auf Bauführer, bei einfachen Bauten auf den Polier. Beide werden von der Bauaufsicht u. der Berufsgenossenschaft kontrolliert.
2. Bauherren - Haftpflichtversicherungschützt vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen, die gegen den Bauherrn im Zusammenhang mit seinem Bauvorhaben gestellt werden. Der Bauherr ist für Schäden, die Außenstehende durch seinen Bau erleiden, allein verantwortlich, obwohl in der Regel Architekten mit der Planung und Bauleitung und der Bauunternehmer mit der Durchführung des Baus beauftragt sind.
3. Bauleistungsversicherungschützt den Bauherrn vor finanziellen Verlusten durch unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Bauleistung während der Bauzeit. Bereits von Baubeginn an hat der Bauherr für Schäden, z. B. durch folgende Ursachen, selbst aufzukommen: höhere Gewalt und unabwendbare Umstände, außergewöhnliche Witterungseinflüsse, deren Folgen mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln vom Bauunternehmer nicht zu verhindern sind, unvorhergesehene Eigenschaften des Baugrundes und Handlungen unbekannter Personen, die zur Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung führen können. Nach der Abnahme trägt der Bauherr uneingeschränkt das Risiko bis zur Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens. Hierzu gehört insbesondere das Diebstahlrisiko fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen.
4. BauträgerIst in der Regel eine juristische Person (z.B. Wohnbaugesellschaften, Bauunternehmer), die unter eigenem Namen bauen u. die fertig gestellten Objekte verkaufen. Machen fast alles in Eigenregie, Planung in firmeneigenen Büros mit angestellten Architekten, Bauingenieuren u. der Baubetreuung bis zum Verkauf.
5. Schlussrechnungendgültige Abrechnung der Handwerker oder Bauunternehmer für Löhne u. Leistungen ist die Schlussrechnung.

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