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1. Jakob Muri AGIm Vordergrund der Aktivitäten steht die Pflege und Bewahrung historischer Turmuhren und Glockenläutanlagen. Die Firma bietet daneben auch Glockenantriebe, Glockenspiele, Läutautomaten und anderes Zubehör an.
2. BoFiTec Teicherfilter und ZubehörDie Produktvorstellung erklärt, wie im Filter Bogensiebelemente aus Edelstahl Fadenalgen und Schwebeteilchen aus dem Wasserkreislauf entfernen. Der Online-Shop bietet außerdem noch anderes Zubehör und Fischfutter an.
Weitere Ergebnisse (2)
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Wissenswertes (2)
1. Architektenvertragist ein Werkvertrag. Der Architekt schuldet dem Bauherrn die fehlerlose Erstellung des Hauses. Hat das Bauwerk Mängel oder Fehler, kann der Architekt oder der Bauhandwerker schuld daran sein. Der Architekt haftet für falsche Planung, z.B. zu niedrige Kopfhöhe, zu kleine Garage für den angegebenen Wagen usw., aber auch wenn aufgrund nachlässiger Bauführung die Handwerker schlecht arbeiten. In diesem Falle können natürlich auch die Handwerker zur Verantwortung gezogen werden. Die Ansprüche des Bauherrn verjähren - wenn nichts anderes vereinbart ist - in fünf Jahren nach der Abnahme der vom Architekten zu erbringenden Leistungen. Im Architekten-Vertrag wird oft vereinbart, dass der Architekt erst im Falle des Unvermögens des Handwerkers haftet, d. h. der Bauherr muss zunächst gegen den Handwerker vorgehen. Klare und eindeutige Vereinbarungen in den abzuschließenden Verträgen ersparen evtl. auch später auftretenden Arger. Der Abschluss des Vertrages sollte auf dem von der Architektenkammer entwickelten Formblatt nach den Bedingungen der HQAI erfolgen. Der "bauvorlageberechtigte" Architekt oder Bauingenieur ist Mitglied einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer und oder in die Architektenliste eingetragen.
2. Bündignennt man paßgenauen Anschluss an gleiches oder ein anderes Material. Dabei müssen zwei Ebenen ganz genau aufeinander treffen, waagerecht oder senkrecht/waagerecht.

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